Všeobecné obchodní podmínky
Všeobecné obchodní podmínky
Všeobecné obchodní podmínky (AGB) společnosti LIKE-ICE Science GmbH (Německo), její mateřské společnosti a všech dceřiných a sesterských společností. Tyto obchodní podmínky představují základ všech dodávek a pronájmů zboží od společnosti LIKE-ICE Science GmbH. Jestliže se v jiných jazycích vyskytnou odchylky, vždy platí německé znění všeobecných obchodních podmínek (AGB).
Unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen oder mündliche Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Auskünfte und Beratungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgebend sind unsere jeweils gültigen Netto-Preise zuzüglich jeweiligen gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Angebote sind freibleibend und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Bei Abweichungen von unserem ursprünglichen Angebot weisen wir auf diese unverzüglich hin. Es gelten die am Tage der Bestellung geltenden Preise. Haben sich die Preise oder sonstigen Konditionen geändert, wird dies in der schriftlichen Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Wird nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen, ab Datum der Auftragsbestätigung, widersprochen, wird rechtsverbindlich das Einverständnis des Bestellers mit der Preisänderung angenommen und zu diesem Preis geliefert. Sofern an einen Verbraucher geliefert wird, gilt dies nur, wenn der Verbraucher in der Auftragsbestätigung auf diese Rechtswirkung hingewiesen wird. Unsere Angebote richten sich in erster Linie an gewerbliche und kommunale Kunden.
Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgen alle Lieferungen grundsätzlich ab dem Zentrallager (Ahaus oder Regensburg -Deutschland). Versandart nach unserer Wahl. Die Transportgefahr geht in jedem Fall auf den Käufer über, sobald die Ware das Firmengelände verlassen hat. Die Zustellkosten trägt der Empfänger.
Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. In der Regel besteht eine Anzahlungspflicht von mind. 50% bei Auftragsvergabe. Ist ein Skontoabzug vereinbart, so kann ein Skonto in Höhe von 2 % gewährt werden. Der Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn ein Skontoabzug ausdrücklich mit LIKE-ICE Science GmbH vereinbart ist und der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht, sowie der Kunde nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen in Verzug ist. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden sollen oder wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden können. Eine Verrechnung ist nicht zulässig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LIKE-ICE Science GmbH. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den unsere Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz Verbraucherverträgen bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basissatz bei sonstigen Verträgen. LIKE-ICE Science GmbH ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist auf der Rechnung zu vermerken.
Zahlungsbedingungen für Käufer aus der Schweiz, Deutschland und Österreich bei Waren mit Montage, die durch die LIKE-ICE Science GmbH oder deren Subunternehmer ausgeführt wird:
50 % bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH
40% mindestens 2 Tage vor Auslieferung der Ware.
10 % nach Montage und Abnahme durch den Käufer. (Trifft nur zu, wenn die Montage durch ein Montageteam der LIKE-ICE Science GmbH durchgeführt worden ist. Ansonsten sind 4 Tage vor Auslieferung 50 % zu bezahlen.
Zahlungsbedingungen für Käufer, die nicht aus der Schweiz, Deutschland oder Österreich sind, bei Waren mit Montage, die durch die LIKE-ICE Science GmbH oder deren Subunternehmer ausgeführt wird:
50 % bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH
40% mindestens 4 Tage vor Auslieferung der Ware.
10 % nach Lieferung und Abnahme durch den Käufer.
Wird bei Waren, die eine Montage erfordern, die Montage durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Unternehmen durchgeführt, so wird die Zahlung fällig wie bei Produkten ohne Montage durch die LIKE-ICE Science GmbH
Zahlungsbedingungen für Käufer bei Produkten ohne Montage:
50% bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH
50 % mindestens 4 Tage vor Auslieferung der Ware.
Vertreter und sonstige Mitarbeiter von LIKE-ICE Science GmbH sind nur bei schriftlicher Vollmacht berechtigt Rechnungsbeträge in Empfang zu nehmen.
Kann der genannte Liefertermin von uns nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, eine Nachfrist von 4 Wochen zu verlangen, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nachfrist nicht eingehalten wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für Transportschäden haftet generell der Transportunternehmer und nicht die LIKE-ICE. Daher muss der Empfänger Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen lassen. Nur dann kann er Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend machen. Bitte verständigen Sie auch uns innerhalb von 3 Tagen, damit wir Ihnen bei der Schadensabwicklung behilflich sein können. Generell hat die LIKE-ICE Gruppe eine erweiterte Transportversicherung. Diese greift jedoch auch nur, wenn die Meldung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt.
Erkennbare Schäden bei der Anlieferung sind dem Transporteur sofort anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb 4 Tagen telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Bei Transporten durch die Bahn gilt eine Meldepflicht von einer Kalenderwoche. Bei der Post muss die Meldung innerhalb 24 Stunden erfolgen. Allen Sendungen ist ein Merkzettel beigefügt, aus dem die jeweiligen Benachrichtigungsfristen bei Transportschäden erkennbar sind. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde allein verantwortlich. Außer in Fällen des Verbraucherkaufs gehen sämtliche Kosten für Reparaturen, Rücksendungen, erneute Anlieferungen, zu Lasten des Kunden. Diese Kosten können mit Abwicklung des Transportschadens dem Transporteur in Rechnung gestellt werden.
Generell hat die LIKE-ICE Gruppe eine erweiterte Transportversicherung. Diese greift jedoch auch nur, wenn die Meldung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt.
Es gelten die besonderen AGB für Miet-, bzw. Miet-Kauf-Verträge.
Beanstandungen müssen uns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich, Mangeltext und mit Fotos, mitgeteilt werden. Danach gilt die Lieferung oder Installation als abgenommen und entbindet uns von Nachbesserung und Haftung. Wird das Objekt verwendet, so gilt es ebenfalls als abgenommen.
Konstruktionsänderungen, Abweichungen von Artikelbeschreibung und bildlicher Darstellung - geben keinen Grund zur Mängelrüge. Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der fristgerechten Begleichung unserer Rechnung. Unsere Haftung umfasst handwerkliche Verarbeitung, Verwendung geeigneter Werkstoffe, sowie haltbare und standfeste Konstruktion. Die Haftung beschränkt sich dabei auf Beseitigung vorhandener Mängel an den gelieferten Gegenständen oder Austausch gegen mangelfreie Gegenstände. Bei Aufbaumängeln auf Grund schlechter Wetterbedingungen, bzw. höhere Gewalt, wird keine Haftung übernommen. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere auf Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Unser Pflege- und Wartungsplan, bzw. der des Herstellers von Drittprodukten, ist seitens des Auftraggebers einzuhalten. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf der Auftraggeber an dem Miet-/Kaufobjekt keine Änderungen vornehmen. Wir bzw. der Hersteller kennzeichnet das Miet-/Kaufobjekt mit einer Seriennummer. Werden seitens des Auftraggebers zusätzliche Einbauten in das Miet-/Kaufobjekt vorgenommen, so hat der Auftraggeber vorher die schriftliche Genehmigung bei uns einzuholen. Die Einbauten bleiben Eigentum des Auftraggebers, wir können verlangen, falls die Sicherheit des Miet-/Kaufobjektes nicht gewährleistet werden kann, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Wird dies nicht eingehalten, so erlischt die Garantie.
Alle Preise sind ohne Montage. Bei Montagen trägt der Besteller die Kosten nach unseren Montagebedingungen.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Kunde verpflichtet für den Aufbauort..
..freien Zugang für Transportfahrzeuge zu gewährleisten,
..einen ausreichenden Stromanschluss zur Verfügung zu stellen,
..die Aufbaufläche zu reinigen, bzw. von Schmutz und Schnee frei zu halten,
..entsprechende Räumlichkeiten für die Personalpausen zur Verfügung zu stellen,
..einen Stapler oder Radlader zur Verfügung zu stellen,
..bei Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten zu beschaffen.
Alle gelieferten Produkte sollten vom Betreiber bauseits vom TÜV abgenommen werden. Auf Wunsch des Auftraggebers beauftragt die LIKE-ICE Science GmbH eine Abnahme durch den TÜV. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.
Durch den Einsatz von Kunststoffen als Fahrbelag oder Bandenverkleidung ergeben sich technologisch bedingte Effekte, welche zu akzeptierende Bestandteile der Nutzung und keine Mängel sind.
Hierzu zählen:
LIKE-ICE-Floor:
-Durch den Abrieb erzeugte Partikel, welche an die Kleidung gelangen können, jedoch einfach abklopfbar sind.
-Elektrostatische Aufladung und leichte Stromschläge beim Anfassen der Bande oder anderer geerdeter Gegenstände.
-Höherer Verschleiß der Schlittschuhkufen
-leicht höhere Anstrengung durch den etwas höheren Widerstand gegenüber Eis
-sämtliche Teile werden bei einer Umgebungs-Temperatur von 15-25°C hergestellt. Dabei können vor allem bei unterschiedlichen Temperaturen der einzelnen Platten Passprobleme entstehen, was dazu führt, dass die Platten nicht verbunden werden können. Hier müssen die Platten lose ausgelegt werden und mind. 2h gewartet werden, bis sie alle die gleiche Temperatur der Umgebung angenommen haben. Ebenfalls sollten nicht Teile der Fläche und der Sonne oder im Schatten sein.
-Die Platten dürfen nur mit maximal 30°C warmen Wasser, ohne jegliche Reinigungsmittel, gereinigt werden. Jede höhere Temperatur führt zur Rekristallisation, was eine Verformungen und eine kristalline Oberfläche zur Folge hat. Danach passen die Platten nicht mehr genau zueinander und der Verschleiß der Schlittschuhe steigt eklatant an.
-Bei nicht sachgemäßer Lagerung, im freien Gelände, oder anderen Orten, wo eine relativ gleichbleibende Temperatur nicht gewährleitet ist.
LIKE-ICE-Bandensysteme:
-Vor allem bei PE Verblendungen, können sich bei größerer Wärme wellen bilden, was im schlimmsten Fall dazu führt, dass die Verblendung von dem Rahmen absteht.
-sämtliche Teile werden bei einer Umgebungs-Temperatur von 15-25°C hergestellt. Dabei können vor allem bei erheblich niedrigeren Temperaturen sichtbare Ränder und Spalten zwischen Boden und Bande entstehen.
-bei den transparenten Polykarbonat-Verkleidungen, kann es bei groben Kontakt mit den Schlittschuheisen oder mit anderen harten Materialien zu Sprüngen kommen.
Alle Preise sind ohne Transportkosten. Die Transportkosten werden nach Aufwand extra abgerechnet.
Der Auftraggeber hat alle Sachschäden am Miet-/Kaufobjekt unverzüglich bei uns anzuzeigen, Schäden, die innerhalb der zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbarten Gewährleistung auftreten, haben wir auf unsere Kosten unverzüglich zu beseitigen. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten während der gesamten Nutzungszeit das Miet-/Kaufobjekt zum Neuwert gegen die Risiken des Unterganges, Verlust, Diebstahl, Feuer, Sturm, Hagel und Vandalismus zu versichern. Auftraggeber ist verpflichtet, die Sachgefahren, sowie die Gefahren des Betriebes des Miet-/Kaufobjektes über eine kommunale Haftpflichtversicherung zu versichern.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Dabei gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Wird die Ware weiterverkauft oder eingebaut, gilt als vereinbart, dass die Forderung bzw. deren Gegenwert von vorneherein an uns abgetreten ist. Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentumsrechtes sind uns sofort mitzuteilen. Schäden, die in diesem Zusammenhang entstehen, trägt der Käufer.
Garantie wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die Anlage und das Produkt sachgemäß genutzt wurde.
Produktlinie LIKE ICE! plus 7, LIKE ICE ES: Ab Lieferdatum gewähren wir auf die Alu- oder Stahlkonstruktion 10 Jahre Garantie, auf den Kunststoffboden indoor 10 Jahre Garantie und 5 Jahre outdoor, auf die Bande 2 Jahre Garantie. Ausgenommen sind mutwillig zerstörte Teile und Schäden, die durch falsche Montage/Einbau/Wartung und nicht sachgemäße Nutzung, Transport oder Lagerung entstanden sind.
Bei Garantieansprüchen wenden Sie sich bitte direkt an:
LIKE-ICE Science GmbH
Ludwig-Erhard-Str. 5
84069 Schierling
email: garantie@like-ice.com
Tel. +49 9451 9498370
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und von der LIKE-ICE Science GmbH bestätigt werden. Bei Faxbestellung und E-Mail kann LIKE-ICE Science GmbH durch Telefax oder E-Mail bestätigen.
Die Produkte sind für den Einsatz innerhalb Deutschland, der Schweiz und der Europäischen Union konzipiert. Für den Betrieb unserer Produkte in Ländern außerhalb der EU übernehmen wir daher keine zusätzliche Haftung. Dies gilt insbesondere für den Import in die USA und Kanada! Abweichendes muss vorher schriftlich vereinbart werden.
Neue Verkaufskataloge und Preislisten setzen die vorangehenden außer Kraft.
Soweit nicht durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gesonderte Vereinbarungen getroffen sind, gelten die Vorschriften der jeweiligen deutschen Gesetze. Sollten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in einzelnen Punkten den gesetzlichen Vorschriften widersprechen, gelten die übrigen Vereinbarungen als fortwirkend. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Zwischen LIKE-ICE Science GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) als vereinbart. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist der jeweilige Sitz der LIKE-ICE Science GmbH. Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten das Amtsgericht, in welchem Gerichtsbezirk sich die LIKE-ICE Science GmbH befindet, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselprozesse, sowie wenn der Käufer zur Zeit der Einleitung des Rechtsstreites unbekannten Aufenthaltes ist. LIKE-ICE Science GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand und unter Zugrundelegung dessen oder internationaler Rechtsnormen zu verklagen.
Stand 08. Oktober 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LIKE-ICE Science GmbH und seiner verbundenen Firmen und Personen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LIKE-ICE Science GmbH (Deutschland) deren Muttergesellschaft und aller Töchter und Schwestern.
Diese Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für alle Warenlieferungen und Vermietungen der LIKE-ICE Science GmbH dar. Es gelten immer die deutschsprachigen AGB's, falls Abweichungen in anderen Sprachen vorhanden sind.
Allgemeines
Unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen oder mündliche Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Auskünfte und Beratungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgebend sind unsere jeweils gültigen Netto-Preise zuzüglich jeweiligen gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Angebote sind freibleibend und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Bei Abweichungen von unserem ursprünglichen Angebot weisen wir auf diese unverzüglich hin. Es gelten die am Tage der Bestellung geltenden Preise. Haben sich die Preise oder sonstigen Konditionen geändert, wird dies in der schriftlichen Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Wird nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen, ab Datum der Auftragsbestätigung, widersprochen, wird rechtsverbindlich das Einverständnis des Bestellers mit der Preisänderung angenommen und zu diesem Preis geliefert. Sofern an einen Verbraucher geliefert wird, gilt dies nur, wenn der Verbraucher in der Auftragsbestätigung auf diese Rechtswirkung hingewiesen wird. Unsere Angebote richten sich in erster Linie an gewerbliche und kommunale Kunden.
Lieferung und Versand
Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgen alle Lieferungen grundsätzlich ab dem Zentrallager (Ahaus oder Regensburg -Deutschland). Versandart nach unserer Wahl. Die Transportgefahr geht in jedem Fall auf den Käufer über, sobald die Ware das Firmengelände verlassen hat. Die Zustellkosten trägt der Empfänger.
Zahlungsbedingungen
Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. In der Regel besteht eine Anzahlungspflicht von mind. 50% bei Auftragsvergabe. Ist ein Skontoabzug vereinbart, so kann ein Skonto in Höhe von 2 % gewährt werden. Der Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn ein Skontoabzug ausdrücklich mit LIKE-ICE Science GmbH vereinbart ist und der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht, sowie der Kunde nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen in Verzug ist. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden sollen oder wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden können. Eine Verrechnung ist nicht zulässig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LIKE-ICE Science GmbH. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den unsere Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz Verbraucherverträgen bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basissatz bei sonstigen Verträgen. LIKE-ICE Science GmbH ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist auf der Rechnung zu vermerken.
Zahlungsbedingungen für Käufer aus der Schweiz, Deutschland und Österreich bei Waren mit Montage, die durch die LIKE-ICE Science GmbH oder deren Subunternehmer ausgeführt wird:
50 % bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH
40% mindestens 2 Tage vor Auslieferung der Ware.
10 % nach Montage und Abnahme durch den Käufer. (Trifft nur zu, wenn die Montage durch ein Montageteam der LIKE-ICE Science GmbH durchgeführt worden ist. Ansonsten sind 4 Tage vor Auslieferung 50 % zu bezahlen.
Zahlungsbedingungen für Käufer, die nicht aus der Schweiz, Deutschland oder Österreich sind, bei Waren mit Montage, die durch die LIKE-ICE Science GmbH oder deren Subunternehmer ausgeführt wird:
50 % bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH
40% mindestens 4 Tage vor Auslieferung der Ware.
10 % nach Lieferung und Abnahme durch den Käufer.
Wird bei Waren, die eine Montage erfordern, die Montage durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Unternehmen durchgeführt, so wird die Zahlung fällig wie bei Produkten ohne Montage durch die LIKE-ICE Science GmbH
Zahlungsbedingungen für Käufer bei Produkten ohne Montage:
50% bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH
50 % mindestens 4 Tage vor Auslieferung der Ware.
Inkasso
Vertreter und sonstige Mitarbeiter von LIKE-ICE Science GmbH sind nur bei schriftlicher Vollmacht berechtigt Rechnungsbeträge in Empfang zu nehmen.
Lieferverzug
Kann der genannte Liefertermin von uns nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, eine Nachfrist von 4 Wochen zu verlangen, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nachfrist nicht eingehalten wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Transportschäden
Für Transportschäden haftet generell der Transportunternehmer und nicht die LIKE-ICE. Daher muss der Empfänger Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen lassen. Nur dann kann er Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend machen. Bitte verständigen Sie auch uns innerhalb von 3 Tagen, damit wir Ihnen bei der Schadensabwicklung behilflich sein können. Generell hat die LIKE-ICE Gruppe eine erweiterte Transportversicherung. Diese greift jedoch auch nur, wenn die Meldung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt.
Verhalten bei Transportschäden
Erkennbare Schäden bei der Anlieferung sind dem Transporteur sofort anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb 4 Tagen telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Bei Transporten durch die Bahn gilt eine Meldepflicht von einer Kalenderwoche. Bei der Post muss die Meldung innerhalb 24 Stunden erfolgen. Allen Sendungen ist ein Merkzettel beigefügt, aus dem die jeweiligen Benachrichtigungsfristen bei Transportschäden erkennbar sind. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde allein verantwortlich. Außer in Fällen des Verbraucherkaufs gehen sämtliche Kosten für Reparaturen, Rücksendungen, erneute Anlieferungen, zu Lasten des Kunden. Diese Kosten können mit Abwicklung des Transportschadens dem Transporteur in Rechnung gestellt werden.
Generell hat die LIKE-ICE Gruppe eine erweiterte Transportversicherung. Diese greift jedoch auch nur, wenn die Meldung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt.
Miet-/Kaufobjekte, Betrieb der Mietanlagen
Es gelten die besonderen AGB für Miet-, bzw. Miet-Kauf-Verträge.
Mängelrügen, Haftung und Abnahme
Beanstandungen müssen uns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich, Mangeltext und mit Fotos, mitgeteilt werden. Danach gilt die Lieferung oder Installation als abgenommen und entbindet uns von Nachbesserung und Haftung. Wird das Objekt verwendet, so gilt es ebenfalls als abgenommen.
Konstruktionsänderungen, Abweichungen von Artikelbeschreibung und bildlicher Darstellung - geben keinen Grund zur Mängelrüge. Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der fristgerechten Begleichung unserer Rechnung. Unsere Haftung umfasst handwerkliche Verarbeitung, Verwendung geeigneter Werkstoffe, sowie haltbare und standfeste Konstruktion. Die Haftung beschränkt sich dabei auf Beseitigung vorhandener Mängel an den gelieferten Gegenständen oder Austausch gegen mangelfreie Gegenstände. Bei Aufbaumängeln auf Grund schlechter Wetterbedingungen, bzw. höhere Gewalt, wird keine Haftung übernommen. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere auf Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Pflege und Wartung
Unser Pflege- und Wartungsplan, bzw. der des Herstellers von Drittprodukten, ist seitens des Auftraggebers einzuhalten. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf der Auftraggeber an dem Miet-/Kaufobjekt keine Änderungen vornehmen. Wir bzw. der Hersteller kennzeichnet das Miet-/Kaufobjekt mit einer Seriennummer. Werden seitens des Auftraggebers zusätzliche Einbauten in das Miet-/Kaufobjekt vorgenommen, so hat der Auftraggeber vorher die schriftliche Genehmigung bei uns einzuholen. Die Einbauten bleiben Eigentum des Auftraggebers, wir können verlangen, falls die Sicherheit des Miet-/Kaufobjektes nicht gewährleistet werden kann, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Wird dies nicht eingehalten, so erlischt die Garantie.
Montage
Alle Preise sind ohne Montage. Bei Montagen trägt der Besteller die Kosten nach unseren Montagebedingungen.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Kunde verpflichtet für den Aufbauort..
..freien Zugang für Transportfahrzeuge zu gewährleisten,
..einen ausreichenden Stromanschluss zur Verfügung zu stellen,
..die Aufbaufläche zu reinigen, bzw. von Schmutz und Schnee frei zu halten,
..entsprechende Räumlichkeiten für die Personalpausen zur Verfügung zu stellen,
..einen Stapler oder Radlader zur Verfügung zu stellen,
..bei Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten zu beschaffen.
TÜV
Alle gelieferten Produkte sollten vom Betreiber bauseits vom TÜV abgenommen werden. Auf Wunsch des Auftraggebers beauftragt die LIKE-ICE Science GmbH eine Abnahme durch den TÜV. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.
Technische Eigenschaften und Mängel
Durch den Einsatz von Kunststoffen als Fahrbelag oder Bandenverkleidung ergeben sich technologisch bedingte Effekte, welche zu akzeptierende Bestandteile der Nutzung und keine Mängel sind.
Hierzu zählen:
LIKE-ICE-Floor:
-Durch den Abrieb erzeugte Partikel, welche an die Kleidung gelangen können, jedoch einfach abklopfbar sind.
-Elektrostatische Aufladung und leichte Stromschläge beim Anfassen der Bande oder anderer geerdeter Gegenstände.
-Höherer Verschleiß der Schlittschuhkufen
-leicht höhere Anstrengung durch den etwas höheren Widerstand gegenüber Eis
-sämtliche Teile werden bei einer Umgebungs-Temperatur von 15-25°C hergestellt. Dabei können vor allem bei unterschiedlichen Temperaturen der einzelnen Platten Passprobleme entstehen, was dazu führt, dass die Platten nicht verbunden werden können. Hier müssen die Platten lose ausgelegt werden und mind. 2h gewartet werden, bis sie alle die gleiche Temperatur der Umgebung angenommen haben. Ebenfalls sollten nicht Teile der Fläche und der Sonne oder im Schatten sein.
-Die Platten dürfen nur mit maximal 30°C warmen Wasser, ohne jegliche Reinigungsmittel, gereinigt werden. Jede höhere Temperatur führt zur Rekristallisation, was eine Verformungen und eine kristalline Oberfläche zur Folge hat. Danach passen die Platten nicht mehr genau zueinander und der Verschleiß der Schlittschuhe steigt eklatant an.
-Bei nicht sachgemäßer Lagerung, im freien Gelände, oder anderen Orten, wo eine relativ gleichbleibende Temperatur nicht gewährleitet ist.
LIKE-ICE-Bandensysteme:
-Vor allem bei PE Verblendungen, können sich bei größerer Wärme wellen bilden, was im schlimmsten Fall dazu führt, dass die Verblendung von dem Rahmen absteht.
-sämtliche Teile werden bei einer Umgebungs-Temperatur von 15-25°C hergestellt. Dabei können vor allem bei erheblich niedrigeren Temperaturen sichtbare Ränder und Spalten zwischen Boden und Bande entstehen.
-bei den transparenten Polykarbonat-Verkleidungen, kann es bei groben Kontakt mit den Schlittschuheisen oder mit anderen harten Materialien zu Sprüngen kommen.
Lieferkosten
Alle Preise sind ohne Transportkosten. Die Transportkosten werden nach Aufwand extra abgerechnet.
Sachschäden
Der Auftraggeber hat alle Sachschäden am Miet-/Kaufobjekt unverzüglich bei uns anzuzeigen, Schäden, die innerhalb der zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbarten Gewährleistung auftreten, haben wir auf unsere Kosten unverzüglich zu beseitigen. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten während der gesamten Nutzungszeit das Miet-/Kaufobjekt zum Neuwert gegen die Risiken des Unterganges, Verlust, Diebstahl, Feuer, Sturm, Hagel und Vandalismus zu versichern. Auftraggeber ist verpflichtet, die Sachgefahren, sowie die Gefahren des Betriebes des Miet-/Kaufobjektes über eine kommunale Haftpflichtversicherung zu versichern.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Dabei gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Wird die Ware weiterverkauft oder eingebaut, gilt als vereinbart, dass die Forderung bzw. deren Gegenwert von vorneherein an uns abgetreten ist. Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentumsrechtes sind uns sofort mitzuteilen. Schäden, die in diesem Zusammenhang entstehen, trägt der Käufer.
Garantie
Garantie wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die Anlage und das Produkt sachgemäß genutzt wurde.
Produktlinie LIKE ICE! plus 7, LIKE ICE ES: Ab Lieferdatum gewähren wir auf die Alu- oder Stahlkonstruktion 10 Jahre Garantie, auf den Kunststoffboden indoor 10 Jahre Garantie und 5 Jahre outdoor, auf die Bande 2 Jahre Garantie. Ausgenommen sind mutwillig zerstörte Teile und Schäden, die durch falsche Montage/Einbau/Wartung und nicht sachgemäße Nutzung, Transport oder Lagerung entstanden sind.
Bei Garantieansprüchen wenden Sie sich bitte direkt an:
LIKE-ICE Science GmbH
Ludwig-Erhard-Str. 5
84069 Schierling
email: garantie@like-ice.com
Tel. +49 9451 9498370
Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und von der LIKE-ICE Science GmbH bestätigt werden. Bei Faxbestellung und E-Mail kann LIKE-ICE Science GmbH durch Telefax oder E-Mail bestätigen.
Anwendungsbereich unserer Produkte
Die Produkte sind für den Einsatz innerhalb Deutschland, der Schweiz und der Europäischen Union konzipiert. Für den Betrieb unserer Produkte in Ländern außerhalb der EU übernehmen wir daher keine zusätzliche Haftung. Dies gilt insbesondere für den Import in die USA und Kanada! Abweichendes muss vorher schriftlich vereinbart werden.
Neuerscheinungen
Neue Verkaufskataloge und Preislisten setzen die vorangehenden außer Kraft.
Gesetzrecht
Soweit nicht durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gesonderte Vereinbarungen getroffen sind, gelten die Vorschriften der jeweiligen deutschen Gesetze. Sollten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in einzelnen Punkten den gesetzlichen Vorschriften widersprechen, gelten die übrigen Vereinbarungen als fortwirkend. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Zwischen LIKE-ICE Science GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) als vereinbart. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist der jeweilige Sitz der LIKE-ICE Science GmbH. Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten das Amtsgericht, in welchem Gerichtsbezirk sich die LIKE-ICE Science GmbH befindet, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselprozesse, sowie wenn der Käufer zur Zeit der Einleitung des Rechtsstreites unbekannten Aufenthaltes ist. LIKE-ICE Science GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand und unter Zugrundelegung dessen oder internationaler Rechtsnormen zu verklagen.
Stand 08. Oktober 2016